Notbetreuung Neuerung

Liebe Eltern,

Sie haben sicherlich alle die Nachrichten der letzten Tage verfolgt und aus der Presse entnehmen können, dass das Land Sachsen-Anhalt die Schulen und Kitas bis einschließlich 03.05.2020 schließt.

Eine Notbetreuung an unserer Schule kann für Kinder, deren Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen, in Anspruch genommen werden.

Die Regelungen zur Notbetreuung finden sich nunmehr im § 14 der Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus; bisher im § 12 der Dritten Verordnung geregelt. Festgelegt ist gem. § 14 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung, dass nunmehr eine Betreuung erfolgen soll, wenn ein Erziehungsberechtigter zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen nach § 14 Abs. 3 der Verordnung gehört. Die Berufsgruppe der Lehrer*innen sowie Verkäufer*innen wurde zudem neu aufgenommen. Ausnahmen hiervon sind im Einzelfall durch die Stadt Halle (Saale); Fachbereich Bildung zu prüfen. Hierzu bedarf es einer ergänzenden und hinreichenden Erläuterung.

Haben Sie Fragen oder Bedarf dazu melden Sie sich bitte telefonisch unter 0345/8059973 oder per Mail an leitung@gs-heiderand.bildung-lsa.de.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise der Stadtverwaltung Halle und des Ministeriums des Landes Sachsen-Anhalt.

Mit freundlichen Grüßen,
R. Frühauf

Informationsmaterial: